Die WEG Verwaltung (Wohnungseigentumsverwaltung) ist die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Gebäuden mit mehreren Eigentumswohnungen welche durch eine Teilungserklärung einzelnen Eigentümern zugeordnet sind.
Diese Eigentümer verfügen und entscheiden gemeinschaftlich über das Gemeinschaftseigentum (Bspw.: Fassade, Dach, Heizungsanlage, Treppenhaus, etc.).
Da dies eine sehr umfangreiche Angelegenheit ist, gibt es den Berufszweig "WEG-Verwalter".
Gerne kümmere ich mich zuverlässig und fachgerecht um alle Belange der Gemeinschaft.
Meine Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere § 27 WEG, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, aus bisher in der Gemeinschaft rechtsgültig gefassten Beschlüssen und dem Inhalt des jeweiligen Verwaltervertrages.
Grundleistungen
Die einzelnen Leistungen des WEG Verwalters unterteilen sich in Grundleistungen (Leistungen nach dem WEG und der Rechtssprechung) und Zusatzleistungen (nicht vorab genau kalkulierbare Leistungen).
Im Folgenden sind Grundleistungen und mögliche Zusatzleistungen für Sie aufgeschlüsselt:
Mögliche Zusatzleistungen
Jede Immobilie und jede WEG ist individuell. Im Folgenden genannte Zusatzleistungen können daher durchaus auch als Grundleistungen in Ihren Vertrag mit aufgenommen werden.
Selbstverständlich stimme ich die Leistungsgestaltung individuell mit Ihnen ab. Sprechen Sie mich an.
Bei Zusatzleistungen gilt grundsätzlich, dass diese nur dann als Zusatzleistung angesehen werden, sofern diese aus Gründen erforderlich werden, welche der Verwalter nicht zu vertreten hat!
Alle Rechte vorbehalten | Tanja Wolf