WEG Verwaltung

Die WEG Verwaltung (Wohnungseigentumsverwaltung) ist die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Gebäuden mit mehreren Eigentumswohnungen welche durch eine Teilungserklärung einzelnen Eigentümern zugeordnet sind.

Diese Eigentümer verfügen und entscheiden gemeinschaftlich über das Gemeinschaftseigentum (Bspw.: Fassade, Dach, Heizungsanlage, Treppenhaus, etc.).

Da dies eine sehr umfangreiche Angelegenheit ist, gibt es den Berufszweig "WEG-Verwalter".


Gerne kümmere ich mich zuverlässig und fachgerecht um alle Belange der Gemeinschaft.

Meine Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere § 27 WEG, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, aus bisher in der Gemeinschaft rechtsgültig gefassten Beschlüssen und dem Inhalt des jeweiligen Verwaltervertrages.


Grundleistungen

Die einzelnen Leistungen des WEG Verwalters unterteilen sich in Grundleistungen (Leistungen nach dem WEG und der Rechtssprechung) und Zusatzleistungen (nicht vorab genau kalkulierbare Leistungen).

Im Folgenden sind Grundleistungen und mögliche Zusatzleistungen für Sie aufgeschlüsselt:

  • Allgemeine Verwaltungstätigkeit (§ 27 WEG)

    • Pflege der Eigentümerdaten;
    • Allgemeine Vorgangsverwaltung;
    • Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen;
    • Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft;
    • Für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen;
    • Einstellung, Überwachung und Kündigung von Personal für die Eigentümergemeinschaft (z.B. Hauswart, Hausreinigungskräfte);
    • Abschluss, Unterhaltung, Kündigung und Prüfung von Einsparmöglichkeiten von Lieferungs-,   Versorgungs-, Entsorgungs-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen sowie von Versicherungsverträgen und Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten einschl. der erforderlichen Geräteausstattung;
    • Information über Maßnahmen gemäß § 43 Abs. 6 WEG (Mahnverfahren)
  • Kaufmännische Verwaltungstätigkeit (§§ 27 u. 28 WEG)

    • Eröffnung und Führung der Bankkonten auf den Namen der Eigentümergemeinschaft;
    • Abruf der sich aus dem jeweiligen Wirtschaftsplan ergebenden Hausgeldbeträge per Lastschrift  bei den einzelnen Eigentümern;
    • Anforderung von Nachzahlungen und Auszahlung von Guthaben aus den beschlossenen Einzelabrechnungen;
    • Überwachung des Zahlungsverkehrs der Eigentümergemeinschaft;
    • Kontrolle und Abrechnung von Einnahmen der WEG (Barkassen, Mieteinnahmen, etc.);
    • Sachliche und rechnerische Prüfung von Eingangsrechnungen;
    • Fristgerechte Durchführung von Zahlungen, möglichst mit Nutzung von Skonto;
    • Zinsbringende Anlage der Instandhaltungsrückstellung nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft;
  • Wirtschaftsplan/Jahresabrechnung (§ 28 WEG)

    • Erstellung eines Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes und dessen Versand an alle Eigentümer;
    • Erstellung einer ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung entsprechenden Gesamt- und Einzelabrechnung;
    • Versand der Abrechnungsunterlagen an die Eigentümer;
  • Jährliche ordentliche Eigentümerversammlung

    • Erstellung und Versand der Einladung nebst Tagesordnung;
    • Organisation der Eigentümerversammlung inkl. aller vorgeschriebener nötiger Dokumente und Vorgehensweisen (Einlasskontrolle, Anwesenheitsliste, Überprüfung von Vollmachten, Überprüfung und Feststellung der Beschlussfähigkeit);
    • Versammlungsvorsitz, soweit die Eigentümergemeinschaft nichts anderes beschließt;
    • Niederschrift des Versammlungsprotokolls, Einholung der Unterschriften der Mitunterzeichner;
    • Versand der Niederschrift an alle Eigentümer;
    • Führung der Beschluss-Sammlung;
  • Instandhaltung / Instandsetzung (§ 27 WEG)

    • jährliche Begehung zur Überwachung des Zustandes;
    • Regulierung von Versicherungsschäden bis zu einer Schadenssumme XY
    • Veranlassung von beschlossenen Instandhaltungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von XY (inkl. Einholung von Kostenvoranschlägen und Vergleichsangeboten, Vergabeverhandlung, Beauftragung, Organisation und Koordination der Durchführung, Rechnungsprüfung und –ausgleich) unter Einbeziehung des Verwaltungsbeirates;
    • Pflege der Daten für die Geltendmachung von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen der Eigentümergemeinschaft 
  • Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

    • laufende Information des Verwaltungsbeirats über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle;
    • Ausarbeitung von Entscheidungsvorschlägen und Einholung der Stellungnahme des Verwaltungsbeirats;
    • 1 x jährlich Beiratssitzung/Rechnungsprüfung;
    • Abstimmung der Wirtschaftspläne;
    • Abstimmung der Terminierung und der Tagesordnung von Eigentümerversammlungen;

Mögliche Zusatzleistungen

Jede Immobilie und jede WEG ist individuell. Im Folgenden genannte Zusatzleistungen können daher durchaus auch als Grundleistungen in Ihren Vertrag mit aufgenommen werden.

Selbstverständlich stimme ich die Leistungsgestaltung individuell mit Ihnen ab. Sprechen Sie mich an.

  • Mögliche Zusatzleistungen

    • Nichtteilnahme am Lastschrifteinzug (Weiterberechnung gegenüber nicht teilnehmendem Eigentümer)
    • Eigentümerwechsel (Weiterberechnung gegenüber Veräußerer)
    • Verwalterzustimmung (Weiterberechnung gegenüber Veräußerer)
    • Wiederholungs- u. Fortsetzungsversammlungen
    • Außerordentliche Eigentümerversammlungen (Ggf. Weiterberechnung gegenüber auftraggebendem Eigentümer)
    • Sonderumlagen
    • Umlaufbeschluss (Ggf. Weiterberechnung gegenüber auftraggebendem Eigentümer)
    • Mahnungen (Weiterberechnung gegenüber säumigem Eigentümer)
    • Führung von Lohnkonten
    • Vermietetes, gemeinschaftliches Eigentum
    • Erstellung einer ordnungsmäßigen Buchhaltung sowie notwendige Aufarbeitung für Zeiträume, in denen ein Dritter das Amt des Verwalters innehatte bzw. kein Verwalter tätig war, sowie Erstellung der Jahresabrechnung für solche Zeiträume
    • Regieaufwand für größere Instandhaltungs- Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie bauliche Veränderungen über Betrag XY 
    • Versicherungsschäden bei einer Schadenssumme über Betrag XY
    • Rechtsbeistands- bzw. Klagepauschale (Weiterberechnung gegenüber säumigem Eigentümer) 
    • Betreuung von Rechtsstreitigkeiten und von Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren
    • Weitere Ortstermine
    • Bei Neubau – Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen
    • Besondere Stellungnahmen, Auskünfte und Kopien von bereits zugestellten Unterlagen
    • Kopien von Abrechnungen, Protokollen oder sonstigen Unterlagen
    • Maßnahmen außerhalb der üblichen Bürozeiten

Bei Zusatzleistungen gilt grundsätzlich, dass diese nur dann als Zusatzleistung angesehen werden, sofern diese aus Gründen erforderlich werden, welche der Verwalter nicht zu vertreten hat!

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